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Lele

Kapitel 067 Minuten

Listenhunde: was gilt wo

Ob ein Hund als Listenhund gilt, entscheidet nicht sein Verhalten, sondern seine Postleitzahl. Dieselbe Rasse kann in einem Bundesland verboten und im nächsten unauffällig sein.

Prüfe die Regeln deiner Region, bevor du dich verliebst, nicht danach.

Staffordshire Bull Terrier liegt entspannt in einer Wiese voller Klee
Ein Staffordshire Bull Terrier an einem gewöhnlichen Nachmittag. In manchen Regionen braucht dieser Hund eine Erlaubnis

Was eine Rassenliste ist

Eine Rassenliste ist ein Verzeichnis von Hunderassen, die eine Behörde pauschal als gefährlich einstuft. Wer einen solchen Hund hält, braucht je nach Region eine Erlaubnis, einen Sachkundenachweis, einen Wesenstest, eine höhere Steuer oder mehreres davon. In einzelnen Kantonen der Schweiz ist die Haltung ganz untersagt.

Zuständig sind die Länder und Kantone, nicht der Bund. Deshalb gibt es keine gemeinsame Liste, sondern eigene Regelwerke in 28 Regionen, und 37 Rassen stehen in mindestens einer davon. In 4 Fällen, alle in der Schweiz, geht es nicht um Auflagen, sondern um ein Halteverbot.

Bundesweit gilt in Deutschland zusätzlich ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für vier Rassen. Das ist kein Halteverbot: Wer einen solchen Hund bereits in Deutschland hält, darf das weiterhin. Verboten ist, ihn ins Land zu bringen. Wer aus dem Ausland adoptiert, sollte das kennen, bevor der Transport organisiert ist.

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Was gilt bei dir?

Gib deine Postleitzahl ein. Wir zeigen dir die Einträge deiner Region mit Rechtsgrundlage und Quelle, und sagen dir ehrlich, wenn uns zu deiner Region nichts vorliegt.

Bleibt auf deinem Gerät. Wir ordnen deine Postleitzahl nur der zweistelligen Leitregion zu. An Ländergrenzen kann das danebenliegen, verbindlich ist deine Gemeinde. Für Österreich und die Schweiz nutze bitte die Übersicht darunter.

Zusätzlich bundesweit: Einfuhr und Verbringung

Diese Regel gilt in ganz Deutschland und verbietet nicht die Haltung, sondern das Einführen und Verbringen ins Land.

Deutschland (bundesweit)

Einfuhr-/Verbringungsverbot

Was dort konkret gilt

Bundesweites Verbot, diese Hunde nach Deutschland einzuführen oder zu verbringen. Wie ihre Haltung geregelt ist, steht im Recht des jeweiligen Bundeslandes.

HundVerbrEinfG
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19

Alle Regionen mit Rassenliste

VerbotAuflagen

Deutschland14 Einträge

Österreich4 Einträge

  • Niederösterreich7 Rassen

    Niederösterreich

    Listenhunde (gesteigertes Gefährdungspotenzial)

    Was dort konkret gilt

    Zusätzlich gelistet sind 'Bandog' sowie Kreuzungen der gelisteten Rassen untereinander bzw. mit anderen Hunden. Halter benötigen eine erweiterte, 10-stündige Sachkunde-Ausbildung mit dem konkreten Hund; max. 2 Listen-/auffällige Hunde pro Haushalt.

    NÖ Hundehaltegesetz i.V.m. NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023
    Quelle ansehen Stand: 2026-04-27

  • Oberösterreich6 Rassen

    Oberösterreich

    Hunde spezieller Rassen (potenziell gefährliche Hunde)

    Was dort konkret gilt

    Leinen- und Maulkorbpflicht ab dem 12. Lebensmonat des Hundes im öffentlichen Raum; Pflicht zur Alltagstauglichkeitsprüfung; Befreiung nach positiver Verhaltensbeurteilung möglich.

    Oö. Hundehaltegesetz 2024 i.V.m. Oö. Hundehalteverordnung 2024
    Quelle ansehen Stand: 2026-04-27

  • Vorarlberg12 Rassen

    Vorarlberg

    Kampfhunde (bewilligungspflichtige Haltung)

    Was dort konkret gilt

    Die Haltung ist bewilligungspflichtig (Bürgermeister/in der Wohnsitzgemeinde); Auflagen (Maulkorb, Leine, Verwahrung) werden per Bescheid im Einzelfall festgelegt. Die Verordnung nennt 'Ridgeback' ohne nähere Artspezifikation. Zusätzlich gelistet sind Kreuzungen aus Bandog und Pitbullterrier sowie Kreuzungen der genannten Rassen untereinander. Ausnahme: Welpen bis zur 12. Lebenswoche bei der Mutterhündin.

    Verordnung der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden (Vorarlberger Kampfhundeverordnung, LGBl.Nr. 4/1992 i.d.g.F.)
    Quelle ansehen Stand: 2026-04-27

  • Wien12 Rassen

    Wien

    Hundeführscheinpflichtige Hunde (gesteigertes Gefährdungspotenzial)

    Was dort konkret gilt

    Zusätzlich hundeführscheinpflichtig: Kreuzungen der gelisteten Rassen untereinander bzw. mit anderen Hunden. Seit 1.7.2026 gilt österreichweit zusätzlich ein allgemeiner Sachkundenachweis für alle Hundehalter unabhängig von der Rasse.

    Wiener Tierhaltegesetz i.V.m. Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (Wiener Hundeführscheinverordnung), RIS-Gesetzesnummer 20000217
    Quelle ansehen Stand: 2026-04-27

Schweiz13 Einträge

  • Aargau5 Rassen

    Aargau

    Bewilligungspflicht

    Was dort konkret gilt

    Halteberechtigung (inkl. Sachkundenachweis, Leumundszeugnis, Haftpflichtversicherung) muss vor der Anschaffung vorliegen; gilt auch für typische Mischlinge (als Beispiele werden 'American Bully' und 'Exotic Bully' genannt).

    Hundeverordnung (HuV) vom 7.3.2012, SAR 393.411
    Quelle ansehen Stand: 2025-06-25

  • Basel-Landschaft8 Rassen

    Basel-Landschaft

    Bewilligungspflicht

    Was dort konkret gilt

    Acht als potenziell gefährlich geltende Rassen (inkl. Kreuzungen und ähnlich aussehende Hunde) benötigen vor der Anschaffung eine Haltebewilligung sowie eine Haftpflichtversicherung über min. CHF 3 Mio.

    Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde vom 3.6.2003, SGS 342.12
    Quelle ansehen Stand: 2026-08-19

  • Basel-Stadt9 Rassen

    Basel-Stadt

    Bewilligungspflicht

    Was dort konkret gilt

    Haltebewilligung des Veterinäramts muss vor der Anschaffung vorliegen (Zuzügler: Frist 10 Tage); Bullterrier inkl. Zwergbullterrier gilt als bewilligungspflichtig, Cane Corso durchläuft ein besonderes Verfahren. Auf der kantonalen Liste stehen zusätzlich die als Kreuzungsprodukte betrachteten 'American Bulldog' und 'American Bully'/'Pocket Bully'.

    Hundegesetz vom 14.12.2006, SG 365.100; Hundeverordnung, SG 365.110
    Quelle ansehen Stand: 2026-06-04

  • Freiburg (Fribourg)1 Rasse

    Freiburg (Fribourg)

    Verbot

    Was dort konkret gilt

    Fribourg verbietet nach Art. 20 LDCh ausschliesslich den 'Pitbull'-Typ (inkl. Kreuzungen), keine einzelne benannte FCI-Rasse, sondern ein Erscheinungsbild-Typ. Halten, Züchten, Weitergeben, Einführen und Vermarkten sind untersagt; Durchreise/Aufenthalt bis 90 Tage mit Leine und Maulkorb ausgenommen. Der benannte Typ umfasst den American Pit Bull Terrier; das Verbot betrifft aber weiterhin das gesamte Erscheinungsbild, nicht nur diese eine Rasse.

    Loi sur la détention des chiens (LDCh) vom 2.11.2006, RSF 725.3, Art. 20; Règlement (RDCh) vom 13.6.2023, RSF 725.31
    Quelle ansehen Stand: 2023-06-13

  • Genf (Genève)14 Rassen

    Genf (Genève)

    Verbot

    Was dort konkret gilt

    Liste der 15 als gefährlich geltenden Rassen (inkl. Kreuzungen) gemäss Art. 17 RChiens/GE; Neuerwerb/Haltung seit dem 24.02.2008 verboten (Altbestände unter Auflagen wie Leinen-/Maulkorbzwang geduldet). Auf der offiziellen Liste steht zusätzlich der Boerboel.

    Loi sur les chiens (LChiens), M 3 45, Art. 23 Abs. 3; Règlement d'application (RChiens), Art. 17 (Liste der gefährlichen Rassen)
    Quelle ansehen Stand: 2024-01-01

  • Glarus12 Rassen

    Glarus

    Bewilligungspflicht

    Was dort konkret gilt

    12 Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gemäss Art. 19 VetV; für die ersten 6 (AmStaff, Am. Pit Bull Terrier, Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann) gelten zusätzlich Mindestalter 18 Jahre sowie Straf- und Betreibungsregisterauszug.

    EG zum TSchG und TSG, Art. 27; Veterinärverordnung (VetV) Kanton Glarus, Art. 19/21/23a (in Kraft seit 1.1.2014)
    Quelle ansehen Stand: 2025-02-12

  • Schaffhausen14 Rassen

    Schaffhausen

    Bewilligungspflicht

    Was dort konkret gilt

    Ursprüngliche Liste (AmStaff, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull) seit 1.10.2009 um Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Dogo/Presa Canario, Rottweiler und Tosa erweitert; Zuzüger müssen die Bewilligung innert 10 Tagen beantragen.

    Gesetz über das Halten von Hunden, SHR 455.200
    Quelle ansehen Stand: 2026-08-19

  • Solothurn8 Rassen

    Solothurn

    Bewilligungspflicht

    Was dort konkret gilt

    Seit Inkrafttreten des revidierten Hundegesetzes am 1.1.2026 sind auch Mischlinge dieser Rassen bewilligungspflichtig (zuvor nur reinrassige Listenhunde); zudem neue Hundesteuer und Ausnahmen für Assistenzhunde. Teil der Liste ist ausserdem der 'American Bully'.

    Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz), BGS 614.71; Hundeverordnung, BGS 614.72 (in Kraft seit 1.1.2026)
    Quelle ansehen Stand: 2026-01-01

  • Tessin (Ticino)32 Rassen

    Tessin (Ticino)

    Bewilligungspflicht

    Was dort konkret gilt

    Umfangreichste Liste der Schweiz (aktuell 32 Positionen inkl. Kreuzungen); Bewilligung der Wohnsitzgemeinde vor Übernahme plus obligatorischer Kurs für das Halter-Hund-Team nötig, Strafregisterauszug erforderlich. Gilt für Hunde, die nach dem 1.4.2009 geboren wurden; Presa Canario und Cane lupo di Saarloos wurden erst per 1.1.2026 neu aufgenommen. Auf der Liste steht ausserdem der 'Bulldog Americano'.

    Legge sui cani (LCani) del 19.2.2008, RL 482.300, Art. 14; Regolamento sui cani (RCani) del 30.12.2025, RL 482.310
    Quelle ansehen Stand: 2026-01-01

  • Thurgau14 Rassen

    Thurgau

    Bewilligungspflicht

    Was dort konkret gilt

    14 als potenziell gefährlich eingestufte Rassen/Rassegruppen inkl. Kreuzungen; Bewilligung ist neu auch für blosse Betreuung/Ausführen nötig. Seit einer jüngeren Revision können Halter mittels anerkanntem Gentest (<50% Anteil einer gelisteten Rasse) von der Bewilligungspflicht befreit werden.

    Hundeverordnung (HundeV), RB 641.21, § 7b Abs. 3
    Quelle ansehen Stand: 2026-08-19

  • Waadt (Vaud)3 Rassen

    Waadt (Vaud)

    Bewilligungspflicht

    Was dort konkret gilt

    Nur 3 Rassen gelten als 'potentiellement dangereux' (inkl. Nachkommen mit mind. einem Elternteil dieser Rassen); keine Rasse ist verboten, aber Haltung erfordert eine Bewilligung (CHF 800) inkl. bestandenem Verhaltens-/Führigkeitstest gemäss Art. 9 RLPolC.

    Loi sur la police des chiens (LPolC) du 31.10.2006, RSV 133.75; Règlement d'application (RLPolC), RSV 133.75.1, Art. 9
    Quelle ansehen Stand: 2026-08-19

  • Wallis (Valais)12 Rassen

    Wallis (Valais)

    Verbot

    Was dort konkret gilt

    12 Rassen und ihre Kreuzungen sind verboten, ohne Ausnahme-/Wesensprüfung; Neuerwerb untersagt, Aufenthalt bis max. 30 Tage/Jahr an Leine mit Maulkorb geduldet. 'American Bully' gilt als Kreuzungsprodukt zweier verbotener Rassen und ist ebenfalls untersagt, ist aber keine eigenständige FCI-Rasse.

    Loi d'application de la loi fédérale sur la protection des animaux, RS/VS 455.1, Art. 24b
    Quelle ansehen Stand: 2026-08-19

  • Zürich5 Rassen

    Zürich

    Verbot

    Was dort konkret gilt

    Rassetypenliste II der Hundeverordnung: Zucht, Erwerb und Einfuhr verboten (keine Ausnahme-/Wesensprüfung möglich); Mischlinge mit ≥10% Anteil einer gelisteten Rasse ebenfalls verboten. Rottweiler seit 1.1.2025 auf der Liste (Übergangsfrist für Altbestände bis 30.6.2025). Auf der Rassetypenliste stehen ausserdem American Bull Terrier, American Bully (inkl. XXL/Pocket), Bandog, Basicdog, Swiss Blue Bully und Swiss Champagner Bully.

    Hundeverordnung (HuV), LS 554.51, § 5 (Rassetypenliste II)
    Quelle ansehen Stand: 2025-01-01

Rechtsstand unserer Einträge: zwischen 13. Juni 2023 und 19. August 2026. Ältere Einträge können überholt sein, ohne dass wir es bemerkt haben. Das hier ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die aktuelle Verordnung deines Landes oder Kantons, dazu können Städte und Gemeinden eigene Regeln erlassen.

Was eine Liste über einen Hund aussagt

Wenig über den einzelnen Hund. Rassen unterscheiden sich im Durchschnitt durchaus in Wesen und Neigungen, aber eine Liste ordnet nach Rasse, nicht nach Hund. Ein souveräner, gut sozialisierter Rüde und ein überforderter, schlecht geführter Hund derselben Rasse stehen darin gleichberechtigt nebeneinander.

Für dich als Halterin oder Halter ändert das nichts an der Rechtslage: Was in deiner Region gilt, gilt. Aber es ändert etwas an der Frage, wie du einen Hund auswählst. Nicht die Liste sagt dir, ob ein Tier zu dir passt, sondern sein Wesen, seine Erfahrung und dein Alltag.

Und es ändert etwas am Blick auf die Tiere in den Tierheimen. Gerade gelistete Rassen warten dort oft am längsten, weil die Auflagen viele Interessenten abhalten. Wer sich informiert und die Anforderungen erfüllt, findet dort besonders häufig Hunde, die schon lange auf jemanden warten.

Wenn du dich für einen gelisteten Hund entscheidest

Das ist möglich, und in vielen Fällen ist es genau die richtige Entscheidung. Klär vorher drei Dinge, am besten schriftlich: Welche Nachweise brauchst du, wie lange dauert die Erlaubnis, und was passiert bei einem Umzug in eine andere Region.

Sprich früh mit deiner Gemeinde und, falls du zur Miete wohnst, mit deiner Vermieterin oder deinem Vermieter. Und plane den Wesenstest nicht als Hürde ein, sondern als das, was er im besten Fall ist: eine Gelegenheit, mit deinem Hund zu trainieren und ihn besser kennenzulernen.

Welche Regeln für eine bestimmte Rasse gelten, steht auch direkt in ihrem Rassenportrait im Verzeichnis, dort jeweils für deinen Standort gefiltert.

Hund mit locker sitzendem Drahtmaulkorb steht ruhig in einem sonnigen Park
Wo Maulkorbpflicht gilt, entscheidet die Gewöhnung darüber, ob sie den Alltag belastet. Ein passender Korb lässt Hecheln, Trinken und Leckerli zu.

Welcher Hund passt zu dir, und was gilt bei dir?

Der Rassenfinder fragt deinen Alltag ab und zeigt dir im Ergebnis, welche Rassen in deiner Region unter Auflagen stehen.