Kapitel 067 Minuten
Listenhunde: was gilt wo
Ob ein Hund als Listenhund gilt, entscheidet nicht sein Verhalten, sondern seine Postleitzahl. Dieselbe Rasse kann in einem Bundesland verboten und im nächsten unauffällig sein.
Prüfe die Regeln deiner Region, bevor du dich verliebst, nicht danach.
Was eine Rassenliste ist
Eine Rassenliste ist ein Verzeichnis von Hunderassen, die eine Behörde pauschal als gefährlich einstuft. Wer einen solchen Hund hält, braucht je nach Region eine Erlaubnis, einen Sachkundenachweis, einen Wesenstest, eine höhere Steuer oder mehreres davon. In einzelnen Kantonen der Schweiz ist die Haltung ganz untersagt.
Zuständig sind die Länder und Kantone, nicht der Bund. Deshalb gibt es keine gemeinsame Liste, sondern eigene Regelwerke in 28 Regionen, und 37 Rassen stehen in mindestens einer davon. In 4 Fällen, alle in der Schweiz, geht es nicht um Auflagen, sondern um ein Halteverbot.
Bundesweit gilt in Deutschland zusätzlich ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für vier Rassen. Das ist kein Halteverbot: Wer einen solchen Hund bereits in Deutschland hält, darf das weiterhin. Verboten ist, ihn ins Land zu bringen. Wer aus dem Ausland adoptiert, sollte das kennen, bevor der Transport organisiert ist.
Nachschlagen
Was gilt bei dir?
Gib deine Postleitzahl ein. Wir zeigen dir die Einträge deiner Region mit Rechtsgrundlage und Quelle, und sagen dir ehrlich, wenn uns zu deiner Region nichts vorliegt.
Zusätzlich bundesweit: Einfuhr und Verbringung
Diese Regel gilt in ganz Deutschland und verbietet nicht die Haltung, sondern das Einführen und Verbringen ins Land.
Deutschland (bundesweit)
Einfuhr-/Verbringungsverbot
Was dort konkret gilt
Bundesweites Verbot, diese Hunde nach Deutschland einzuführen oder zu verbringen. Wie ihre Haltung geregelt ist, steht im Recht des jeweiligen Bundeslandes.
HundVerbrEinfG
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19
Alle Regionen mit Rassenliste
VerbotAuflagen
Deutschland14 Einträge
Baden-WürttembergKategorie 1
Baden-Württemberg
Kategorie 1
Was dort konkret gilt
Rassetypisch als Kampfhunde vermutet; Vermutung widerlegbar durch Wesenstest.
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, § 1 Abs. 1
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19Baden-WürttembergKategorie 2
Baden-Württemberg
Kategorie 2
Was dort konkret gilt
Gefährlichkeit nur widerleglich vermutet (Einzelfallprüfung/Gutachten möglich).
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, § 1 Abs. 2
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19BayernKategorie 1
Bayern
Kategorie 1
Was dort konkret gilt
Kampfhundeeigenschaft unwiderlegbar vermutet (keine Entlastung durch Wesenstest möglich). Die Verordnung nennt zusätzlich den Bandog.
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (GefHundeV) vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268, BayRS 2011-2-7-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. September 2002, § 1 Abs. 1
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19BayernKategorie 2
Bayern
Kategorie 2
Was dort konkret gilt
Kampfhundeeigenschaft widerlegbar vermutet. Die Verordnung nennt zusätzlich Alano und American Bulldog.
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (GefHundeV) vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268, BayRS 2011-2-7-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. September 2002, § 1 Abs. 2
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19Berlin3 Rassen
Berlin
Was dort konkret gilt
Keine formale Kategorie-Einteilung. Die Abschaffung der Rasseliste zugunsten eines verpflichtenden Hundeführerscheins ist im Berliner Koalitionsvertrag 2023 vereinbart, Stand 2026 aber noch nicht beschlossen/in Kraft.
Verordnung zur Bestimmung der gefährlichen Hunde im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Hundegesetzes (Gefährliche-Hunde-Verordnung – GefHuVO) vom 22. August 2016
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19Bremen4 Rassen
Bremen
Was dort konkret gilt
Keine formale Kategorie-Einteilung. Löst zum 10.7.2025 das bisherige Bremer Hundegesetz von 2001 ab, Rasseliste unverändert.
Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025, § 7 Abs. 3
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19HamburgKategorie 1
Hamburg
Kategorie 1
Was dort konkret gilt
Gefährlichkeit wird stets vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeG).
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz – HundeG) vom 26. Januar 2006, § 2 Abs. 1
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19HamburgKategorie 2
Hamburg
Kategorie 2
Was dort konkret gilt
Gefährlichkeit vermutet, solange nicht durch Wesenstest widerlegt (§ 2 Abs. 3 HundeG).
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz – HundeG) vom 26. Januar 2006, § 2 Abs. 3
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19Hessen8 Rassen
Hessen
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Argentinische Dogge
- Bull Terrier
- Kangal-Hirtenhund
- Kaukasischer Schäferhund
Was dort konkret gilt
Keine formale Kategorie-Einteilung; alle gelisteten Rassen gelten gleichrangig als gefährlich. Die Verordnung nennt zusätzlich den American Bulldog.
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2022 (GVBl. S. 686), § 2 Abs. 1
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19Nordrhein-Westfalen4 Rassen
Nordrhein-Westfalen
Was dort konkret gilt
Keine formale Kategorie-2-Rasseliste; § 3 Abs. 3 LHundG regelt stattdessen eine verhaltensbasierte Einzelfallfeststellung ohne Rassebezug.
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002, i.d.F. der Bekanntmachung vom 20. September 2016, § 3 Abs. 2
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19Rheinland-Pfalz3 Rassen
Rheinland-Pfalz
Was dort konkret gilt
Keine formale Kategorie-Einteilung. Der amtliche Gesetzestext nennt zusätzlich Hunde des 'Typs Pic Bull Terrier' (so wörtlich im Original, Schreibfehler für Pit Bull Terrier).
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004 (GVBl. S. 576), § 1 Abs. 2
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19Saarland3 Rassen
Saarland
Was dort konkret gilt
Keine formale Kategorie-Einteilung. Löst zum 23.12.2022 die bisherige Verordnung von 2000 ab.
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL) vom 15. Dezember 2022, § 6 Abs. 3
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19Sachsen3 Rassen
Sachsen
Was dort konkret gilt
Keine formale Kategorie-Einteilung; die eigentliche Rasseliste steht in der Durchführungsverordnung (DVOGefHundG), nicht im Gesetz selbst.
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, zuletzt geändert 11. Mai 2019, i.V.m. Verordnung zur Durchführung des GefHundG (DVOGefHundG) vom 3. Mai 2003, § 1 Abs. 1
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19Sachsen-Anhalt4 Rassen
Sachsen-Anhalt
Was dort konkret gilt
Keine formale Kategorie-Einteilung. Für die Rassen verweist § 3 Abs. 2 HundeG LSA auf dieselben vier Rassen wie das bundesweite Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz.
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA) vom 23. Januar 2009, § 3 Abs. 2
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19
Österreich4 Einträge
Niederösterreich7 Rassen
Niederösterreich
Listenhunde (gesteigertes Gefährdungspotenzial)
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Argentinische Dogge
- Bull Terrier
- Rottweiler
- Staffordshire Bull Terrier
Was dort konkret gilt
Zusätzlich gelistet sind 'Bandog' sowie Kreuzungen der gelisteten Rassen untereinander bzw. mit anderen Hunden. Halter benötigen eine erweiterte, 10-stündige Sachkunde-Ausbildung mit dem konkreten Hund; max. 2 Listen-/auffällige Hunde pro Haushalt.
NÖ Hundehaltegesetz i.V.m. NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023
Quelle ansehen Stand: 2026-04-27Oberösterreich6 Rassen
Oberösterreich
Hunde spezieller Rassen (potenziell gefährliche Hunde)
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Argentinische Dogge
- Bull Terrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Tosa
Was dort konkret gilt
Leinen- und Maulkorbpflicht ab dem 12. Lebensmonat des Hundes im öffentlichen Raum; Pflicht zur Alltagstauglichkeitsprüfung; Befreiung nach positiver Verhaltensbeurteilung möglich.
Oö. Hundehaltegesetz 2024 i.V.m. Oö. Hundehalteverordnung 2024
Quelle ansehen Stand: 2026-04-27Vorarlberg12 Rassen
Vorarlberg
Kampfhunde (bewilligungspflichtige Haltung)
- American Staffordshire Terrier
- Argentinische Dogge
- Bordeauxdogge
- Bull Terrier
- Bullmastiff
- Fila Brasileiro
Was dort konkret gilt
Die Haltung ist bewilligungspflichtig (Bürgermeister/in der Wohnsitzgemeinde); Auflagen (Maulkorb, Leine, Verwahrung) werden per Bescheid im Einzelfall festgelegt. Die Verordnung nennt 'Ridgeback' ohne nähere Artspezifikation. Zusätzlich gelistet sind Kreuzungen aus Bandog und Pitbullterrier sowie Kreuzungen der genannten Rassen untereinander. Ausnahme: Welpen bis zur 12. Lebenswoche bei der Mutterhündin.
Verordnung der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden (Vorarlberger Kampfhundeverordnung, LGBl.Nr. 4/1992 i.d.g.F.)
Quelle ansehen Stand: 2026-04-27Wien12 Rassen
Wien
Hundeführscheinpflichtige Hunde (gesteigertes Gefährdungspotenzial)
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Argentinische Dogge
- Bull Terrier
- Bullmastiff
- Fila Brasileiro
Was dort konkret gilt
Zusätzlich hundeführscheinpflichtig: Kreuzungen der gelisteten Rassen untereinander bzw. mit anderen Hunden. Seit 1.7.2026 gilt österreichweit zusätzlich ein allgemeiner Sachkundenachweis für alle Hundehalter unabhängig von der Rasse.
Wiener Tierhaltegesetz i.V.m. Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (Wiener Hundeführscheinverordnung), RIS-Gesetzesnummer 20000217
Quelle ansehen Stand: 2026-04-27
Schweiz13 Einträge
Aargau5 Rassen
Aargau
Bewilligungspflicht
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bull Terrier
- Rottweiler
- Staffordshire Bull Terrier
Was dort konkret gilt
Halteberechtigung (inkl. Sachkundenachweis, Leumundszeugnis, Haftpflichtversicherung) muss vor der Anschaffung vorliegen; gilt auch für typische Mischlinge (als Beispiele werden 'American Bully' und 'Exotic Bully' genannt).
Hundeverordnung (HuV) vom 7.3.2012, SAR 393.411
Quelle ansehen Stand: 2025-06-25Basel-Landschaft8 Rassen
Basel-Landschaft
Bewilligungspflicht
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Argentinische Dogge
- Bull Terrier
- Dobermann
- Fila Brasileiro
Was dort konkret gilt
Acht als potenziell gefährlich geltende Rassen (inkl. Kreuzungen und ähnlich aussehende Hunde) benötigen vor der Anschaffung eine Haltebewilligung sowie eine Haftpflichtversicherung über min. CHF 3 Mio.
Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde vom 3.6.2003, SGS 342.12
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19Basel-Stadt9 Rassen
Basel-Stadt
Bewilligungspflicht
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Argentinische Dogge
- Bull Terrier
- Cane Corso
- Dobermann
Was dort konkret gilt
Haltebewilligung des Veterinäramts muss vor der Anschaffung vorliegen (Zuzügler: Frist 10 Tage); Bullterrier inkl. Zwergbullterrier gilt als bewilligungspflichtig, Cane Corso durchläuft ein besonderes Verfahren. Auf der kantonalen Liste stehen zusätzlich die als Kreuzungsprodukte betrachteten 'American Bulldog' und 'American Bully'/'Pocket Bully'.
Hundegesetz vom 14.12.2006, SG 365.100; Hundeverordnung, SG 365.110
Quelle ansehen Stand: 2026-06-04Freiburg (Fribourg)1 Rasse
Freiburg (Fribourg)
Verbot
Was dort konkret gilt
Fribourg verbietet nach Art. 20 LDCh ausschliesslich den 'Pitbull'-Typ (inkl. Kreuzungen), keine einzelne benannte FCI-Rasse, sondern ein Erscheinungsbild-Typ. Halten, Züchten, Weitergeben, Einführen und Vermarkten sind untersagt; Durchreise/Aufenthalt bis 90 Tage mit Leine und Maulkorb ausgenommen. Der benannte Typ umfasst den American Pit Bull Terrier; das Verbot betrifft aber weiterhin das gesamte Erscheinungsbild, nicht nur diese eine Rasse.
Loi sur la détention des chiens (LDCh) vom 2.11.2006, RSF 725.3, Art. 20; Règlement (RDCh) vom 13.6.2023, RSF 725.31
Quelle ansehen Stand: 2023-06-13Genf (Genève)14 Rassen
Genf (Genève)
Verbot
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Argentinische Dogge
- Bordeauxdogge
- Bullmastiff
- Cane Corso
Was dort konkret gilt
Liste der 15 als gefährlich geltenden Rassen (inkl. Kreuzungen) gemäss Art. 17 RChiens/GE; Neuerwerb/Haltung seit dem 24.02.2008 verboten (Altbestände unter Auflagen wie Leinen-/Maulkorbzwang geduldet). Auf der offiziellen Liste steht zusätzlich der Boerboel.
Loi sur les chiens (LChiens), M 3 45, Art. 23 Abs. 3; Règlement d'application (RChiens), Art. 17 (Liste der gefährlichen Rassen)
Quelle ansehen Stand: 2024-01-01Glarus12 Rassen
Glarus
Bewilligungspflicht
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Argentinische Dogge
- Belgischer Schäferhund
- Bull Terrier
- Cane Corso
Was dort konkret gilt
12 Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gemäss Art. 19 VetV; für die ersten 6 (AmStaff, Am. Pit Bull Terrier, Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann) gelten zusätzlich Mindestalter 18 Jahre sowie Straf- und Betreibungsregisterauszug.
EG zum TSchG und TSG, Art. 27; Veterinärverordnung (VetV) Kanton Glarus, Art. 19/21/23a (in Kraft seit 1.1.2014)
Quelle ansehen Stand: 2025-02-12Schaffhausen14 Rassen
Schaffhausen
Bewilligungspflicht
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Argentinische Dogge
- Bull Terrier
- Cane Corso
- Dobermann
Was dort konkret gilt
Ursprüngliche Liste (AmStaff, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull) seit 1.10.2009 um Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Dogo/Presa Canario, Rottweiler und Tosa erweitert; Zuzüger müssen die Bewilligung innert 10 Tagen beantragen.
Gesetz über das Halten von Hunden, SHR 455.200
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19Solothurn8 Rassen
Solothurn
Bewilligungspflicht
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Argentinische Dogge
- Bull Terrier
- Dobermann
- Fila Brasileiro
Was dort konkret gilt
Seit Inkrafttreten des revidierten Hundegesetzes am 1.1.2026 sind auch Mischlinge dieser Rassen bewilligungspflichtig (zuvor nur reinrassige Listenhunde); zudem neue Hundesteuer und Ausnahmen für Assistenzhunde. Teil der Liste ist ausserdem der 'American Bully'.
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz), BGS 614.71; Hundeverordnung, BGS 614.72 (in Kraft seit 1.1.2026)
Quelle ansehen Stand: 2026-01-01Tessin (Ticino)32 Rassen
Tessin (Ticino)
Bewilligungspflicht
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Argentinische Dogge
- Beauceron
- Belgischer Schäferhund
- Bordeauxdogge
Was dort konkret gilt
Umfangreichste Liste der Schweiz (aktuell 32 Positionen inkl. Kreuzungen); Bewilligung der Wohnsitzgemeinde vor Übernahme plus obligatorischer Kurs für das Halter-Hund-Team nötig, Strafregisterauszug erforderlich. Gilt für Hunde, die nach dem 1.4.2009 geboren wurden; Presa Canario und Cane lupo di Saarloos wurden erst per 1.1.2026 neu aufgenommen. Auf der Liste steht ausserdem der 'Bulldog Americano'.
Legge sui cani (LCani) del 19.2.2008, RL 482.300, Art. 14; Regolamento sui cani (RCani) del 30.12.2025, RL 482.310
Quelle ansehen Stand: 2026-01-01Thurgau14 Rassen
Thurgau
Bewilligungspflicht
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Argentinische Dogge
- Bull Terrier
- Cane Corso
- Dobermann
Was dort konkret gilt
14 als potenziell gefährlich eingestufte Rassen/Rassegruppen inkl. Kreuzungen; Bewilligung ist neu auch für blosse Betreuung/Ausführen nötig. Seit einer jüngeren Revision können Halter mittels anerkanntem Gentest (<50% Anteil einer gelisteten Rasse) von der Bewilligungspflicht befreit werden.
Hundeverordnung (HundeV), RB 641.21, § 7b Abs. 3
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19Waadt (Vaud)3 Rassen
Waadt (Vaud)
Bewilligungspflicht
Was dort konkret gilt
Nur 3 Rassen gelten als 'potentiellement dangereux' (inkl. Nachkommen mit mind. einem Elternteil dieser Rassen); keine Rasse ist verboten, aber Haltung erfordert eine Bewilligung (CHF 800) inkl. bestandenem Verhaltens-/Führigkeitstest gemäss Art. 9 RLPolC.
Loi sur la police des chiens (LPolC) du 31.10.2006, RSV 133.75; Règlement d'application (RLPolC), RSV 133.75.1, Art. 9
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19Wallis (Valais)12 Rassen
Wallis (Valais)
Verbot
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Argentinische Dogge
- Bull Terrier
- Dobermann
- Fila Brasileiro
Was dort konkret gilt
12 Rassen und ihre Kreuzungen sind verboten, ohne Ausnahme-/Wesensprüfung; Neuerwerb untersagt, Aufenthalt bis max. 30 Tage/Jahr an Leine mit Maulkorb geduldet. 'American Bully' gilt als Kreuzungsprodukt zweier verbotener Rassen und ist ebenfalls untersagt, ist aber keine eigenständige FCI-Rasse.
Loi d'application de la loi fédérale sur la protection des animaux, RS/VS 455.1, Art. 24b
Quelle ansehen Stand: 2026-08-19Zürich5 Rassen
Zürich
Verbot
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bull Terrier
- Rottweiler
- Staffordshire Bull Terrier
Was dort konkret gilt
Rassetypenliste II der Hundeverordnung: Zucht, Erwerb und Einfuhr verboten (keine Ausnahme-/Wesensprüfung möglich); Mischlinge mit ≥10% Anteil einer gelisteten Rasse ebenfalls verboten. Rottweiler seit 1.1.2025 auf der Liste (Übergangsfrist für Altbestände bis 30.6.2025). Auf der Rassetypenliste stehen ausserdem American Bull Terrier, American Bully (inkl. XXL/Pocket), Bandog, Basicdog, Swiss Blue Bully und Swiss Champagner Bully.
Hundeverordnung (HuV), LS 554.51, § 5 (Rassetypenliste II)
Quelle ansehen Stand: 2025-01-01
Rechtsstand unserer Einträge: zwischen 13. Juni 2023 und 19. August 2026. Ältere Einträge können überholt sein, ohne dass wir es bemerkt haben. Das hier ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die aktuelle Verordnung deines Landes oder Kantons, dazu können Städte und Gemeinden eigene Regeln erlassen.
Was eine Liste über einen Hund aussagt
Wenig über den einzelnen Hund. Rassen unterscheiden sich im Durchschnitt durchaus in Wesen und Neigungen, aber eine Liste ordnet nach Rasse, nicht nach Hund. Ein souveräner, gut sozialisierter Rüde und ein überforderter, schlecht geführter Hund derselben Rasse stehen darin gleichberechtigt nebeneinander.
Für dich als Halterin oder Halter ändert das nichts an der Rechtslage: Was in deiner Region gilt, gilt. Aber es ändert etwas an der Frage, wie du einen Hund auswählst. Nicht die Liste sagt dir, ob ein Tier zu dir passt, sondern sein Wesen, seine Erfahrung und dein Alltag.
Und es ändert etwas am Blick auf die Tiere in den Tierheimen. Gerade gelistete Rassen warten dort oft am längsten, weil die Auflagen viele Interessenten abhalten. Wer sich informiert und die Anforderungen erfüllt, findet dort besonders häufig Hunde, die schon lange auf jemanden warten.
Wenn du dich für einen gelisteten Hund entscheidest
Das ist möglich, und in vielen Fällen ist es genau die richtige Entscheidung. Klär vorher drei Dinge, am besten schriftlich: Welche Nachweise brauchst du, wie lange dauert die Erlaubnis, und was passiert bei einem Umzug in eine andere Region.
Sprich früh mit deiner Gemeinde und, falls du zur Miete wohnst, mit deiner Vermieterin oder deinem Vermieter. Und plane den Wesenstest nicht als Hürde ein, sondern als das, was er im besten Fall ist: eine Gelegenheit, mit deinem Hund zu trainieren und ihn besser kennenzulernen.
Welche Regeln für eine bestimmte Rasse gelten, steht auch direkt in ihrem Rassenportrait im Verzeichnis, dort jeweils für deinen Standort gefiltert.
Welcher Hund passt zu dir, und was gilt bei dir?
Der Rassenfinder fragt deinen Alltag ab und zeigt dir im Ergebnis, welche Rassen in deiner Region unter Auflagen stehen.
Weiter im Lele-Buch
- Welcher Hund passt zu mir?Die meistgestellte Frage vor dem ersten Hund. Warum die Rasse die falsche erste Antwort ist, was wirklich entscheidet und wie du es für dich herausfindest.
- Ein Hund hat keinen PreisWarum der Preis bei der Auswahl nichts verloren hat, was ein Züchter dir zu seinem erklären können muss und woran du stattdessen entscheidest.